Berichtigung der Verfahrenskosten und vorzeitige Erteilung der RSB nach 5 Jahren

  • Bei meinem Schuldner sind 5 Jahre der Abtretungsfrist abgelaufen.
    Er hat einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt.
    Die Kosten des Antrags- und Insolvenzverfahrens sind bezahlt.
    Der Treuhänder hat auf eine Vergütung in der WVP ausdrücklich verzichtet,
    ein entsprechendes Schreiben befindet sich in der Akte?
    Meiner Meinung nach kann die RSB vorzeitig erteilt werden.
    Gibt es Meinungen hierzu?

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