Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Anlässlich der Geschäftsprüfung der Geschäftsstellen, wurde seitens der Prüferin (in meinen Augen schon frecherweise) darauf aufmerksam gemacht, dass bei Kontofreigaben die Beschlüsse immer vorläufig vollstreckbar seien und nicht von der Rechtskraft abhängig gemacht werden dürfen. ich habe nun an drei Gerichten M-Sachen bearbeitet. In unstrittigen Sachen habe ich keine Abhängigkeit beschlossen. Aber bei den meisten Freigaben ist es mir schlichtweg zu heikel da keine Abhängigkeit reinzunehmen, denn wenn gegen den Beschluss RM eingelegt wird und ich dem RM abhelfen muss, dann ist das Geld ja bereits längst an den Schuldner ausgezahlt.
Mich würde daher interessieren wie und was ihr in euren Beschlüssen so aufnehmt?