Rechtsmittel gegen die Wertfestsetzung (Inhalt des Ausschließungsbeschl.)

  • Habe einen Ausschließungsbeschluss erlassen und denGrundschuldbrief für kraftlos erklärt … Grundschuldbetrag ist sehr hoch,entsprechend ist meine Wertfestsetzung ausgefallen, die Inhalt des Beschlusses ist(so sieht es das Formular JUDICA/TSJ auch vor).

    Nun wird fristgerecht Beschwerde gegen dieWertfestsetzung eingereicht … in der Tendenz will ich wohl einen anderen Wertfestsetzen --- ich würde also einen Abänderungsbeschluss hinsichtlich derWertfestsetzung erlassen…
    Der Ausschließungsbeschluss ist natürlich schonzwecks öffentlicher Zustellung ausgehangen …
    FRAGE: wie siehtes denn mit der Rechtskraft aus hinsichtlich der Kraftloserklärung desGrundschuldbriefes … diese nach Ablauf der Frist zu bescheinigen wäre doch keinProblem, ODER ?
    Und die abändernde Wertfestsetzung stelle ich nurden Beteiligten zu?
    Danke für die Antworten …

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

  • Soweit hier abgeholfen wird, würde ich den Beschluss nur dem Beschwerdeführer bekannt geben. Dritte sind ja nicht beschwert.

    Bzgl. der Rechtskraft muss dann natürlich aufgepasst werden! Für den Ast. dürfte es sich verzögern.

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