Einspruch ohne wirksame Zustellung

  • Das Versäumnisurteil vom 13.11.2020 wurde erst am 20.01.2021 wirksam zugestellt.

    Bereits am 20.11.2020, ging ein Schreiben der Beklagten bei Gericht ein.

    Darin wendet sich die Beklagte mit Widerspruch, wendet sich die Beklagte gegen den Klageantrag, aber nicht ausdrücklich gegen das Versäumnisurteil.

    Die vollstreckbare Ausfertigung des VU ist raus und der RA beantragt Kostenfestsetzung.

    Kann man diesen Widerspruch als Einspruch gegen das VU werten?

  • Kann man diesen Widerspruch als Einspruch gegen das VU werten?

    Wofür ist das relevant?
    Die Entscheidung darüber obliegt dem Richter.

    Die Kostenfestsetzung ist ungeachtet dieser Frage zulässig, da das VU ja mittlerweile zugestellt wurde.

  • In einem solchen Falle habe ich der antragstellenden Partei immer mitgeteilt, dass das Kostenfestsetzungsverfahren im vermuteten Einverständnis bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel zurückgestellt wird.

    Sollte die antragstellende Partei dennoch auf die Kostenfestsetzung bestehen, ist ein entsprechender KfB zu erlassen!

  • Kann man diesen Widerspruch als Einspruch gegen das VU werten?

    Wofür ist das relevant?
    Die Entscheidung darüber obliegt dem Richter.

    Die Kostenfestsetzung ist ungeachtet dieser Frage zulässig, da das VU ja mittlerweile zugestellt wurde.

    :zustimm:

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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