Das Versäumnisurteil vom 13.11.2020 wurde erst am 20.01.2021 wirksam zugestellt.
Bereits am 20.11.2020, ging ein Schreiben der Beklagten bei Gericht ein.
Darin wendet sich die Beklagte mit Widerspruch, wendet sich die Beklagte gegen den Klageantrag, aber nicht ausdrücklich gegen das Versäumnisurteil.
Die vollstreckbare Ausfertigung des VU ist raus und der RA beantragt Kostenfestsetzung.
Kann man diesen Widerspruch als Einspruch gegen das VU werten?