Wahrscheinlich ne dumme Frage:
Bei einer Teilungserklärung vom November 2020 ist die Gemeinschaftsordnung unter Angabe der "alten" WEG-Vorschriften erstellt worden.
Da der Eintragungsantrag jetzt gestellt wurde, kann ja nur neues Recht gelten.
Die Gemeinschaftsordnung muss doch durch entsprechendem Nachtrag angepasst werden, damit die Eintragung erfolgen kann, oder?