Hallo,
die Zwangsversteigerungsabteilung in meinem AG übersendet mir diverse Unterlagen (Titel und Grundschuldbriefe) mit dem Hinweis auf die Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Abtretung der Grundpfandrechte und Briefübergabe.
Briefrechte können doch außerhalb des GB abgetreten werden, ohne dass es einer Eintragung ins GB bedarf.
Muss ich jetzt hier irgendwie tätig werden? In Abt. II wurde ein ZV-Vermerk eingetragen