Abtretung von Briefgrundschulden

  • Hallo,

    die Zwangsversteigerungsabteilung in meinem AG übersendet mir diverse Unterlagen (Titel und Grundschuldbriefe) mit dem Hinweis auf die Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Abtretung der Grundpfandrechte und Briefübergabe.

    Briefrechte können doch außerhalb des GB abgetreten werden, ohne dass es einer Eintragung ins GB bedarf.

    Muss ich jetzt hier irgendwie tätig werden? In Abt. II wurde ein ZV-Vermerk eingetragen

  • Ebenso.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Im Sachverhalt steht nichts davon, dass auch Abtretungserklärungen vorgelegt wurden.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn die vorliegenden Unterlagen die Eintragung der Abtretung rechtfertigen würden: Entweder eine Antragstellung zur Grundbuchberichtigung anregen oder die Unterlagen an den Einreicher zurücksenden. Für den Fall, dass sich die Grundbuchunrichtigkeit aus den vorlegten Urkunden ergibt, würde ich diese aber in Kopie zu den Grundakten nehmen und einen entsprechenden Vermerk machen, weil es sonst passieren kann, dass eine Eintragung auf Bewilligung des Zedenten vollzogen wird, obwohl dieser nicht mehr Gläubiger ist.

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