Hallo,
die eingetragene befreite Vorerbin ist verstorben. Nacherbe beim Tode der Vorerbin ist ihr Sohn.
Der Sohn reicht nun das notarielle Testament v.26.06.1981 nebst Eröffnungsprotokoll ein. In diesem Testament ist die Erblasserin von ihrem Ehemann (verstorben 1999) zu seiner Alleinerbin, und zwar als befreite Vorerbin eingesetzt worden.
Weiterhin reicht der Sohn die Sterbeurkunde seiner Mutter ein und beantragt die GB-Berichtigung
Reicht das aus oder braucht er zusätzlich noch einen Nacherbschein?