• Hallo zusammen,

    ich würde gerne mal ein paar Meinungen und praktische Hinweise zum Thema "Baugebiet" - auch im Lichte des immer mehr an Bedeutung gewinnenden Punktes "Datenschutz" - einholen.

    Nachdem meine letzten größeren Baugebiete erfreulicherweise alle ohne Finanzierungsrecht des Bauträgers gelaufen sind, habe ich jetzt erstmals seit Jahren wieder ein größeres Projekt mit Finanzierung. Und wie es ja inzwischen üblich ist, hat die Vermarktung schon begonnen, noch bevor die Tinte auf den ersten Lageplänen trocken und bevor der Bauträger überhaupt Eigentümer der Grundstücke war. Weil für eine anständige vorherige Vermessung natürlich auch keine Zeit ist, wimmelt es inzwischen im BV des Bauträgerblattes von Klein- und Kleinstgrundstücken. Zwischenzeitlich habe ich alle Umschreibungen auf den Bauträger vorgenommen und rund 200 Grundstücke im Blatt. Und in Abt. III an erster Rangstelle ein Millionenrecht des Bauträgers.

    Nun geht es an die rund 100 Auflassungsvormerkungen (und ggf. Finanzierungsrechte) der Erwerber, die überwiegend schon im letzten Frühsommer beim Notar waren und denen langsam die Puste ausgeht. Alle gleichzeitig eingegangen und natürlich alle eilig (wenn es um den Bauträger ginge, wäre mir das eher egal, der müsste schließlich wissen, wie der Hase läuft, aber den Leuten wird das Blaue vom Himmel versprochen und nachher stehen sie da).
    Ich überlege jetzt, wie ich die Sache am geschicktesten weiter angehe.
    Am liebsten würde ich die jetzt vorliegenden Anträge erstmal alle in das Bauträgerblatt hauen. Der Vorteil liegt auf der Hand: es geht einfach am schnellsten. Ja, das Blatt würde ziemlich umfangreich, aber so kämen die Leute auf dem schnellsten Wege zu ihren Eintragungsnachrichten. Und das wäre für mich im Moment die oberste Priorität. Für "Schönheit" wäre später noch Zeit.
    Ein Problem wären dabei aber definitiv die Grundbuchauszüge. Es sind auszugsweise beglaubigte beantragt und alles andere wäre wohl auch ein datenschutzrechtliches Armageddon. So weit ich es überblicke, habe ich in Solum keine Möglichkeit, Auszüge "automatisiert" nur bezüglich bestimmter Eintragungen zu erstellen. Falls jemand da andere Informationen hat, wäre ich dankbar. Ich hatte schon mal überlegt, eine Art Baukastensystem zu verwenden: Einmal einen beglaubigten Auszug des ganzen Blattes ausdrucken, die für alle relevanten Teile (BV, Abt. I...) entsprechend oft durch den Kopierer jagen und dann jeweils nur die eine Seite von Abt. II bzw. III, auf der die Rechte des jeweiligen Erwerbers eingetragen wurden dazu. Dann hätte man auf einer Seite vielleicht drei AVen/Grundpfandrechte. Oder ich müsste pro neuer AV/Recht eine Seite anlegen, dann geht gar nichts anderes mit raus. Mir wäre das im Grunde egal, aber ich weiß nicht, was Solum dazu sagt, wenn das Grundbuchblatt so umfangreich wird.

    Andere Variante wäre natürlich, die zwei bis drei Grundstücke pro Erwerber gleich bei Eintragung der AV in ein neues Blatt zu übertragen. Eigentlich immer mein Favorit. Problem ist zum einen der deutliche höhere Zeitaufwand, bis dann alle eingetragen wären und natürlich die Mithaftstellen für das Recht des Bauträgers. Wenn ich die aktuell halten will, blockiere ich mir permanent gegenseitig die Blätter, vom Zeitaufwand mal ganz abgesehen. Bleiben Mithaftlisten, die ich persönlich aber nicht sonderlich schätze. Andererseits...einen Tod muss man sterben.

    Ich wäre hier dankbar für eure praktischen Erfahrungen.

    Liebe Grüße
    oww

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich arbeite an einem sehr kleinen AG, unsere "Baugebiete" sind glücklicherweise immer etwas überschaubar.

    Ich tendiere grds. immer zur zweiten Variante, weil ich das für sauberer halte.
    Ersetzt man Bauträger durch Gemeinde, mach -zumindest- ich das auch (auch auf die Gefahr, dass der Vertrag platzt und das Grundstück zurückzuschreiben ist).

    Ich mach diese Arbeitsweise im Übrigen nicht von Finanzierungsrechten abhängig. Meines Erachtens greift der Datenschutz schon früher.
    Ich denke nicht, dass es einen Vormerkungsberechtigten etwas angeht, wer noch Grundstücke vom Bauträger abverkauft, bzw. was der Bauträger noch im Bestand hat.
    Und bevor ich mir dann Gedanken machen muss über die Akteneinsicht oder die Erteilung von -wie auch immer gearteten- Grundbuchauszügen, mach ich mir die Fleißarbeit vorher und gut ist's.

    Sofern es tatsächlich nicht anders geht und das Kaufgrundstück in einem "Hauptblatt" bleiben muss, bekommt ein Berechtiger lediglich einen auszugsweisen -zwingendermaßen dann beglaubigten- Auszug (dein Baukastensystem sieht hierbei richtig sympathisch aus).
    Eintragungen, die für ihn nicht relevant sind, werden hier geschwärzt bzw. überdeckt kopiert. Ist halt eine richtige Sch**ßarbeit dann. Ich würde aber bei der Arbeitsweise (der ersten Variante) darauf verzichten, auf ein Blatt nur ein Recht einzutragen. Dann wird's zu massiv.

    Arbeitsreiche Woche!

  • Ich bin immer froh und dem GBA dankbar, wenn die Blätter getrennt werden.

    ...und dann kommt irgendein Knilch und streitet sich mit der Stadt wegen der Erschließung, und am Ende landet die Straße im Bruchteilseigentum der 16 Anlieger, natürlich mit Mithaft in Abt. III 😠

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich bin immer froh und dem GBA dankbar, wenn die Blätter getrennt werden.

    Auch dann, wenn dadurch - zunächst mal - sechzig, siebzig Mithaftstellen entstehen? Ich bin ja auch immer froh, wenn ich trennen kann, aber wenn ich das Finanzierungsrecht des Bauträgers in jedes Blatt übernehmen muss, wird die Handhabung ja auch nicht wirklich lustig.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich bin immer froh und dem GBA dankbar, wenn die Blätter getrennt werden.

    Auch dann, wenn dadurch - zunächst mal - sechzig, siebzig Mithaftstellen entstehen? Ich bin ja auch immer froh, wenn ich trennen kann, aber wenn ich das Finanzierungsrecht des Bauträgers in jedes Blatt übernehmen muss, wird die Handhabung ja auch nicht wirklich lustig.

    Weil ich weiß dass das eine Qual ist (früher in den handgemalten Blättern noch mehr als jetzt) bin ich ja dankbar.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich tendiere auch zur Variante 2.
    Sofern keine weiteren Rechte in Abt. II mit übertragen werden müssen, finde ich es noch einigermaßen erträglich.
    Ich musste aber eines mit knapp 60 Baugrundstücken auch schon aus einem Blatt heraus bearbeiten, weil noch diverse Rechte in Abt. II lasteten und erst mit der Eigentumsumschreibung die entsprechenden Entlassungen aus der Mithaft erklärt wurden.

    Das Problem mit den Mithaftstellen würde ich in diesem Fall tatsächlich über Mithaftlisten lösen. Wenn alle AVen gleichzeitig eingegangen sind, ist ja bereits jetzt absehbar, auf welche Grundbücher das Finanzierungsrecht übertragen wird.
    Ich würde dann jeweils nur blockweise die Vermerke eintragen bzw. später bei Mithaftentlassung wieder löschen.

  • Nach Möglichkeit würde ich immer neue Blätter anlegen. Die Mithaftstellen für die Bauträger-Grundschuld würde ich immer komplett eintragen, von Mithaftlisten halte ich gar nichts. Allerdings werden hier dann - soweit möglich - auch blockweise bei den späteren Eigentumsumschreibungen und entspr. Haftentlassungen die Mithaftstellen gelöscht. Darüber hinaus kann man das meiner Meinung nach aber auch mal "nachholen".
    Für auszugsweise Ausdrucke gab es hier mal ein Memo der VPS SolumSTAR.

  • Nach Möglichkeit würde ich immer neue Blätter anlegen. Die Mithaftstellen für die Bauträger-Grundschuld würde ich immer komplett eintragen, von Mithaftlisten halte ich gar nichts. Allerdings werden hier dann - soweit möglich - auch blockweise bei den späteren Eigentumsumschreibungen und entspr. Haftentlassungen die Mithaftstellen gelöscht. Darüber hinaus kann man das meiner Meinung nach aber auch mal "nachholen".
    Für auszugsweise Ausdrucke gab es hier mal ein Memo der VPS SolumSTAR.

    Die spätere Löschung der Mithaftstellen blockweise zu machen, damit habe ich gar kein Problem. Auch nicht wirklich schön, aber da kann nicht viel schief gehen. Danke für das Memo!

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Neue Blätter anlegen...

    Man kann ja auch sofort pro Bauplatz ein neues Blatt anlegen und alle Grundstücke auf einmal übertragen. Dann hat man einmal sehr viel Arbeit (erleichtert durch Serieneintragungen...), aber anschließend ein angenehmes Arbeiten...

  • Neue Blätter anlegen...

    Man kann ja auch sofort pro Bauplatz ein neues Blatt anlegen und alle Grundstücke auf einmal übertragen. Dann hat man einmal sehr viel Arbeit (erleichtert durch Serieneintragungen...), aber anschließend ein angenehmes Arbeiten...

    Sehr elegant, vor allem weil dabei die Erschließungsflächen in einem handlichen, zur Übertragung an die Stadt bestens geeigneten Blatt stehenbleiben.
    Das geht aber nur, wenn man weiß, welche Grundstücke hinterher "ein Bauplatz" sind. Wenn "krumm" vermessen wurde, klappt das nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Und oft genug erlebt man auch, daß während der Bauphase (tlw. sogar mehrfach) umgeplant und z. T. neu vermessen wird. Daher habe ich in der Regel die Bauplätze erst frühestens mit der Eintragung von AV und GS der Käufer auf neue Blätter gebucht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Vermessung ist natürlich - wie es inzwischen üblich zu sein scheint - absolut chaotisch gelaufen. Und da ist auch garantiert noch nicht alles fortgeschrieben, vereinigt, verschmolzen. "Bauplätze" ließen sich jedenfalls so nicht identifizieren. Aber da ich ja in der "glücklichen" Lage bin, bereits mehrere Dutzend Anträge auf AV mit Identitätserklärungen vorliegen zu haben, werde ich diese nach Lis Vorgehensweise auf einen Schlag abschreiben und habe da dann zumindest schon mal nur einen Mithaftvermerk.
    Und was dann kommt, wird man sehen.
    Für eure Anregungen danke ich jedenfalls herzlich!

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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