Zu einem Kaufvertrag wird eine betreuungsgerichtliche Genehmigung vorgelegt (Verkäufer steht unter Betreuung).
In dieser wird dem Betreuer Y "zum Kaufvertrag über das Grundstück, eingetragen im Grundbuch von …, Blatt..., Flst…., und zur Auflassung die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt".
Reicht der Inhalt so aus?
Meiner Meinung nach muss sich doch auch Datum und Urkundenrollennummer des Kaufvertrages und der beurkundende Notar aus der Genehmigung ergeben.