Hallo,
der Inso-Verwalter hat ein Grundstück aus der Masse freigegeben und der Schuldner hat das Grundstück verkauft. Wir machen im Rahmen der Duldung gegenüber dem Käufer die Grundsteuerforderungen geltend. Die Anhörung läuft.
Jetzt meldet sich der Verwalter. Er möchte das Verfahren abschließen und fragt an, ob und in welcher Höhe wir ausgefallen sind und ob wir auf unser Sicherungsrecht aus dem Grundstück verzichten.
Meine Frage: Wenn ich auf das Sicherungsrecht am Grundstück gegenüber dem Verwalter verzichte, dann erhalten ich ja eine Quote. Gleichzeitig würde ich den Differenzbetrag dann natürlich beim Käufer im Rahmen der Duldung geltend machen. Geht das oder bewirkt die Verzichtserklärung gegenüber dem Verwalter, dass auch der Käufer als Duldungsschuldner nicht zahlen muss?
Danke.
Liane