Rangbescheinigung - keine Grundakteneinsicht wg Corona - Empfangsbekenntnis?

  • Bei Rangbescheinigungen gibt es häufig das Problem, dass derzeit eine Grundakteneinsicht nicht möglich ist.
    Manche Banken akzeptieren Bescheinigungen auf der Grundlage der elektronischen Antragsliste.
    Um den Banken das "schmackhaft" zu machen: Geben Grundbuchämter bei nur hinreichend freundlicher Bitte, ähnlich wie Nachlassgerichte, Empfangsbekenntnisse ab?
    Ich würde dann eine weitere beglaubigte Abschrift meines Schreibens/der Urkunde beifügen mit Bitte um Quittung.

    Das ist eigentlich nicht nötig, insbesondere dann nicht, wenn der Antrag in der Antragsliste eingetragen ist (und diese ordentlich geführt wird). Aber manche Banken verstehen es halt nicht.
    Oder geht das so nicht?

    Die beschränkte Richtigkeitsgewähr der Antragsliste ist bekannt; nur im Moment ist die Situation nun einmal, wie sie ist.

  • Ich erstelle die Rangbescheinigungen seit Jahren so. In Ländern mit zentralen Grundbuchämtern geht es für alle, die nicht am Ort des ZGA ihren Amtssitz haben auch gar nicht anders.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Unabhängig von der EB Problematik. Wieso soll eine Grundakteneinsicht nicht möglich sein? Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Grundbuchämter für Publikum grundsätzlich geschlossen sind. Mit Termin und nötigen Sicherheitsgebot ist die Einsicht natürlich möglich.

  • Weshalb für Notare eine Akteneinsicht verwehrt werden könnte, ist mir nicht erklärlich. Dafür gibt es Hygienemaßnahmen.
    Natürlich bekommt der Notar zu seinem eingereichten Antrag ein EB, sofern er eines beigefügt hat. Das gibt aber eben auch nur Auskunft bezüglich des Eingangs des eigenen Antrags und verhält sich nicht zu weiteren in der Akte vorliegenden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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