Bei Rangbescheinigungen gibt es häufig das Problem, dass derzeit eine Grundakteneinsicht nicht möglich ist.
Manche Banken akzeptieren Bescheinigungen auf der Grundlage der elektronischen Antragsliste.
Um den Banken das "schmackhaft" zu machen: Geben Grundbuchämter bei nur hinreichend freundlicher Bitte, ähnlich wie Nachlassgerichte, Empfangsbekenntnisse ab?
Ich würde dann eine weitere beglaubigte Abschrift meines Schreibens/der Urkunde beifügen mit Bitte um Quittung.
Das ist eigentlich nicht nötig, insbesondere dann nicht, wenn der Antrag in der Antragsliste eingetragen ist (und diese ordentlich geführt wird). Aber manche Banken verstehen es halt nicht.
Oder geht das so nicht?
Die beschränkte Richtigkeitsgewähr der Antragsliste ist bekannt; nur im Moment ist die Situation nun einmal, wie sie ist.