Teilungsversteigerung mit Sanierungsvermerk

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor, die Teilungsversteigerung (Bruchteilsgemeinschaft) einer Eigentumswohnung zu betreiben.
    In Abt. II ist ein Sanierungsvermerk eingetragen.

    Zwischenzeitlich habe ich herausgefunden, dass eine Genehmigung der Sanierungsbehörde nicht erforderlich ist,
    da keine Verfügung der Eigentümer vorliegt.

    Das Recht bliebe in der Versteigerung allerdings bestehen.

    Wird hierfür (ähnlich wie bei einem Wohnrecht) ein Wert für das geringste Gebot ermittelt?

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