mehrere Auftraggeber, 2 von 3 PKH, Fahrtkosten aus StK

  • Hiiii, Beklagtenvertreter vertritt 3 Mandanten, Bekl 2) und 3) haben PKH, 4 Termine, gegen Landeskasse werden Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für jeden Termin in voller Höhe abgerechnet. Kann ich da nicht nur 2/3 festsetzen?
    Ich würde sagen, da die Fahrtkosten für jeden Mandant in gleicher Höhe angefallenen wären, wenn diese einzeln vertreten worden wären, geht das so schon klar?!
    Die Akte wird noch schlimmer:


    Streitwert wurde einheitlich festgesetzt auf 14045,00 Euro;. (Bekl zu 1) ist in Höhe von 6300,00 Euro beteiligt, es ging um Räumung des EG, Bekl zu 2)+3) sind in Höhe von 7745 Euro; beteiligt, es geht um Räumung 1. OG und Zahlung rückständiger Miete

    Kläger trägt Kosten der Bekl zu 1) zu 100 % (Urteil)

    Bekl. zu 2) und 3) tragen außergerichtliche Kosten selbst (Teil-Vergleich)
    Bekl zu 2) und 3) haben PKH
    PKH Antrag gegen StK wird aus Wert 7745 Euro; mit Erhöhung, TG, EG, und vollen Fahrtkosten

    Müsste hier was gequotelt werden aus Gesamtkosten, wie siehts da mit der 1008er Erhöhungsgebühr aus?!

    Bzgl Bekl zu 1) stellt BV 1,2,3
    104er Antrag gegen Kläger aus Wert 14045,00 Euro ohne Erhöhungsgebühr TG, volle Fahrtkosten werden berechnet und es wird 6300/14045= 44,86 % der Kosten zur Festsetzung gegen Kläger beantragt.

    Wie siehts da mit dem Übergang aus , da die TG und auch VG ja zum Teil hier doppelte Berücksichtigung finden, aber der Kl. trägt ja eigentlich keine Kosten bezüglich der PKH Parteien.

    :bahnhof:
    Desto länger ich über eine Lösung nachdenke desto irritierter werde ich....

    Der BV würde ja Teile der TG und der Fahrtkosten und der VG mehrfach erhalten, wobei man da auch noch drauf achten müsste wie es mit der Deckungslücke aussieht...


    Liebe Grüße

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