Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe einen Antrag zur Zwangsversteigerung nach § 175 ZVG vorliegen. Antragsteller und auch Erbe ist hier der Fiskus. Hatte jemand von euch schon mal einen solchen Fall und kann von seinen Erfahrungen in Bezug auf Anordnung (wenn überhaupt möglich?) und den weiteren Verfahrensgang berichten? Mir liegt dieser Fall derzeit als Vertreterin vor und bin hier etwas "fachfremd" und unerfahren unterwegs.
Bin über jede Hilfe dankbar