Die Aufteilung in WE/TE wurde 2016 eingetragen, danach diverse Auflassungsvormerkungen.
Am 1.7.2018 beschließt der aufteilende Eigentümer - vorsorglich auch aufgrund der in den Kaufverträgen enthaltenen Vollmachten - die Bestellung eines Verwalters.
"Die Bestellung beginnt mit Entstehung der werdenden Eigentümergemeinschaft - also Übergabe der 1. Wohnung - und endet 3 Jahre später. Die erste Abnahme soll hier vermerkt werden: 20.08.2018" (Anm: Datum später handschriftlich eingefügt...)
Ist das ein ausreichender Nachweis bis einschließlich 19.08.2021?
Wann hätte die 1. Versammlung stattfinden müssen (erst nach Eintragung eines Eigentumsübergangs?)?
Wäre dann eine Bestätigung der Bestellung in der Versammlung nötig gewesen?