Hallo, ich bin noch neu in der Insolvenz. Ich habe einen Antrag des Insolvenzverwalters auf Zustimmung des Insolvenzgerichts bzgl. Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen. Bislang habe ich nur gefunden, dass kein Rechtsmittel gegen die Zustimmung des Gerichts gegeben ist. In welcher Form wäre die Zustimmung zu erteilen und wer ist zuständig (Rpfl./Richter)?
Zustimmung des Insolvenzgerichts § 123 Abs. 3 InsO
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Wilhelm -
10. März 2021 um 22:41
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falls das Verfahren eröffnet ist, ist natürlich der Rpfl zuständig
Entscheidung durch Beschluss (vorher Voraussetzungen prüfen, wie Einhaltung der 1/3 Grenze)
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Danke
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auf jeden fall aber den Verteilungsvorschlag des Verwalters im Hinblick auf die absolute und die relative Sozialplangrenze anschauen ! und natürlich die erücksichtungsfähigkeit es Sozialplans
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