Zustimmung des Insolvenzgerichts § 123 Abs. 3 InsO

  • Hallo, ich bin noch neu in der Insolvenz. Ich habe einen Antrag des Insolvenzverwalters auf Zustimmung des Insolvenzgerichts bzgl. Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen. Bislang habe ich nur gefunden, dass kein Rechtsmittel gegen die Zustimmung des Gerichts gegeben ist. In welcher Form wäre die Zustimmung zu erteilen und wer ist zuständig (Rpfl./Richter)?

  • auf jeden fall aber den Verteilungsvorschlag des Verwalters im Hinblick auf die absolute und die relative Sozialplangrenze anschauen ! und natürlich die erücksichtungsfähigkeit es Sozialplans

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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