Versammlungsleiter

  • Hallo Kollegen,

    Vereinssatzung sagt: der Versammlungsleiter muss Vorstandsmitglied sein.

    Versammlungsleiter ist laut Protokoll Herr X gewesen, der kein Vorstandsmitglied ist.
    Eine evtl. Wahl der MV, die X zum Versammlungsleiter bestimmt, hat auch nicht stattgefunden.

    Sind die bei dieser MV beschlossenen Wahlen und Vorstandsänderungen damit unwirksam?

  • Bei solchen Vorkommnissen sollte man sich die Frage stellen, ob jeder Fehler bei der Durchführung der Versammlung zur Unwirksamkeit der Beschlüsse führt. Es gibt Meinungen, die das ziemlich streng verfolgen.
    Aufgrund der rechtlichen Vielfalt der Vereine und der Tatsache, dass dort eben üblicherweise keine Juristen am Werk und Abweichungen in der Handhabung von Gesetz oder Satzung eher an der Tagesordnung sind, sehe ich das differenzierter.

    Vielleicht hilft bei der Meinungsbildung und Einordnung der Sauter/Schweier zu RZ 180 m.w.N. oder auch der Stöber/Otto zu RZ 862 ff.

    Konkret würde ich mich hier z.B. fragen:
    Geht aus dem Protokoll hervor, dass es Widerspruch zur Versammlungsleitung gegeben hat? Wurden die satzungsgemäß dazu bestimmten Vorstandsmitglieder an der Ausübung der Versammlungsleitung gehindert?
    Oder war einfach niemand von denen anwesend und es gab stillschweigende Übereinkunft über die Leitung?
    Wäre die Wahl bei satzungsgemäßer Versammlungsleitung anders ausgefallen?

    Wenn es letztlich weder bei der Art der Versammlungsleitung noch dem Ergebnis Zweifel gibt, würde ich die Wahl als wirksam ansehen.
    Kann man aber wie oben angedeutet auch anders sehen.

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