Schuldner ohne Einkommen

  • Hallo,

    ich habe einen Vollstreckungsbescheid und die ZV ergab, dass der Schuldner kein Einkommen hat, bei den Großeltern lebt und von denen Taschengeld erhält, keine Konten auf seinen Namen hat. Die Auskunft der Konten ergab, dass der Schuldner verfügungsberechtigt ist für beide Konten seiner Großeltern.

    Der VB resultiert aus einer Forderung, Kaufvertrag Traktor, dieser wurde nur angezahlt, Restzahlung erfolgte nicht, daher VB. Das Vermögensverzeichnis ist von 07/2019 und liegt vor. Eigentümer des Traktors lt. Kaufvertrag ist immer noch unser Mandant, da die Restzahlung nicht erfolgte.

    Jetzt zur weiteren Vorgehensweise, Taschengeldpfändung geht nur bei Ehegatten? Die Großeltern anschreiben, da der Schuldner ja scheinbar seine Geldgeschäfte über deren Konten abwickelt, und Pfändung androhen? Geht das zwecks Datenschutz eigentlich noch? Oder müsste dann komplett neues Verfahren auf Herausgabe des Traktors einleiten, kostet dann aber und im Endeffekt hat er den weiter verkauft.

    Wäre über Anregungen dankbar :)

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