Hallo,
das LG hat in einer Strafsache ein Ordnungsgeld gemäß § 178 GVG wegen ungebührlichen Verhaltens gegen einen Zeugen erlassen, die StA hat mit der Vollstreckung begonnen und jetzt ans LG zur weiteren Vollstreckung abgegeben, muss jetzt die StA oder das LG die Vollstreckung weiterführen?
Danke