hallo,
eine Kontrollbetreuung ist durch das LG als unzulässig aufgehoben worden. Nun will der Kontrollbetreuer aber sein Geld und der Betroffene wirkt bei der Vermögensauskunft nicht mit. Was tun ?
hallo,
eine Kontrollbetreuung ist durch das LG als unzulässig aufgehoben worden. Nun will der Kontrollbetreuer aber sein Geld und der Betroffene wirkt bei der Vermögensauskunft nicht mit. Was tun ?
Auszahlung aus der Landeskasse mit anschließendem Regreß.
hallo,
eine Kontrollbetreuung ist durch das LG als unzulässig aufgehoben worden. Nun will der Kontrollbetreuer aber sein Geld und der Betroffene wirkt bei der Vermögensauskunft nicht mit. Was tun ?
Gibt es in der Akte Hinweise, dass der Betroffene vermögend ist? Höchstwahrscheinlich ja schon, oder?
ja, eine Anwältin hat einmal geäußert, dass der Betroffene aufgrund seines Vermögens die Kosten für die Kontrollbetreuung tragen müsse...
Das war aber nicht seine, oder?
ja, eine Anwältin hat einmal geäußert, dass der Betroffene aufgrund seines Vermögens die Kosten für die Kontrollbetreuung tragen müsse...
Dann würde ich den Betroffenen zum Vergütungsantrag anhören, und wenn er sich nicht äußert, gegen ihn auch festsetzen.
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