Seit kurzem bearbeite ich Aufgebotsverfahren.
Hierbei bin ich mir nicht sicher, ob von meinen Vorgängern immer die richtigen Unterlagen bzw. diese in der richtigen Form gefordert wurden. Leider kann ich hierzu nichts finden.
Insbesondere frage ich mich folgendes:
1) Muss bei der Vorlage einer Löschungsbewilligung auch der Gläubiger eine eidesstattliche Versicherung abgeben?
2) In den Akten sehe ich immer wieder, dass es für ausreichend erachtet wurde, dass eine eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben, sondern sich nur entboten/erboten wurde, eine solche abzugeben. Ist das ausreichend oder musss eine echte eidesstattliche Versicherung abgegeben werden?
3) In welcher Form muss die Löschungsbewilligung abgegeben werden?
4) Kann oder muss die eidesstattliche Versicherung auch von einem Insolvenzverwalter für den Schuldner abgegeben werden? Wenn ja: muss der Schuldner die eidesstattliche Versicherung zudem abgeben?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!