Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt:
In Abteilung 2 des Grundbuchs ist betreffend einer Einliegerwohnung ein lebenslanges Wohnungsrecht (1093 BGB) für Person x eingetragen.
Nun möchten die Eigentümer y und z das gesamte Grundstück an ihr Kind übertragen und sich ebenfalls ein Wohnrecht eintragen lassen für die oben genannte Einliegerwohnung, jedoch zeitlich bedingt ab Erlöschen des oben genannten Wohnungsrechts für Person x.
Ist eine solche Regelung eintragungsfähig oder wie ist die Vorgehensweise in solch einem Fall?
Viele Grüße