In unseren Belehrungen zum Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren steht unter besondere Hinweise:
Insbesondere der Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit ist nur zulässig, wenn Sie zugleich Auskünfte über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen erteilen und für die letzten zwölf Monate Ihre Einkünfte belegen.
Sollten Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, müssen Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid darüber vorlegen.
Der AG hat Einwendungen erhoben und seinen letzten aktuellen Bewilligungsbescheid von Dezember 2020 ( Leistungsart Arbeitslosengeld) vorgelegt: Beginn der Zahlung 16.10.2020.
Verlangt Ihr nur den aktuellen Bewilligungsbescheid? Was ist mit dem Nachweis der letzten zwölf Monate, da das JA ja auch Rückstände festgesetzt haben möchte und für diesen Zeitraum hat er sein Einkommen nicht belegt, zumindestens nicht für die erforderlichen zwölf Monate?
Bin mir jetzt unsicher, ob ich festsetzen kann oder nicht?