Seit kurzem bin ich für familiengerichtliche Genehmigungen zuständig. Nun habe ich einen Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin und für Eure Hilfe sehr dankbar wäre.
Der Vater ist als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft beteiligt. Laut Schenkungsvertrag ist seine Kommanditeinlage voll einbezahlt und beträgt 60.000,00 EUR.
Von dieser Einlage schenkt er seinem minderjährigen Kind einen Betrag von 8.000,00 EUR.
Der Schenkungsvertrag wird dem Familiengericht zur Genehmigung vorgelegt.
Ist dieser Vertrag generell genehmigungsfähig? Auf was muss geachtet werden?