Ist ein Auto des Betreuten bei der Feststellung mittellos oder vermögend als Vermögen anzusetzen ?
Auto als Vermögen
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§ 90 SGB XII
Einzusetzendes Vermögen(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.
(2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder vonder Verwertung
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4. eines angemessenen Hausrats; dabei sind die bisherigenLebensverhältnisse der
nachfragenden Person zuberücksichtigen,………………………
Ein Auto kann zum Hausrat gehören, vgl
https://www.t-online.de/leben/liebe/id…m-hausrat-.htmlvgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. 12. 1997 - 5 C 7-96 (Münster) NJW 1998, 1879
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[TD='class: TD70']Versuche es mal mit dem BayObLG, B. v. 20.08.2003, 3 Z BR 43/03 - juris.Es kommt m.E. darauf an, wie alt und wertig das Auto ist und ob der Betreute es zwingend benötigt. [/TD]
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