Hallo liebe Kollegen,
die Teileigentumseinheiten 21 und 23 wurden vor einiger Zeit vereinigt. Im BV steht seitdem .../1000 MEA verbunden mit dem SE an den Räumen 21 und 23. Den Räumen 23 ist das Sondernutzungsrecht am Keller 23 zugeordnet. Nun kommt eine Änderung der TE, nach der die Räume nur noch zu Wohnzwecken genutzt werden und das Wohnungseigentum nur noch aus den Räumen 21 besteht. Pläne und Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen vor. Was mache ich nun bei der Eintragung mit dem SNR am Keller 23? Wird das automatisch zum SNR an der jetzt nur noch vorhandenen Wohnung 21?
Vielen Dank.