WEG - Vereinigung von Wohnungen

  • Hallo liebe Kollegen,

    die Teileigentumseinheiten 21 und 23 wurden vor einiger Zeit vereinigt. Im BV steht seitdem .../1000 MEA verbunden mit dem SE an den Räumen 21 und 23. Den Räumen 23 ist das Sondernutzungsrecht am Keller 23 zugeordnet. Nun kommt eine Änderung der TE, nach der die Räume nur noch zu Wohnzwecken genutzt werden und das Wohnungseigentum nur noch aus den Räumen 21 besteht. Pläne und Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen vor. Was mache ich nun bei der Eintragung mit dem SNR am Keller 23? Wird das automatisch zum SNR an der jetzt nur noch vorhandenen Wohnung 21?

    Vielen Dank.

  • Der Keller Nr. 23 ist doch nach deiner Beschreibung nur ein Sondernutzungsrecht, kein Sondereigentum. Dem Sondereigentum Nr. 21 (neu) ist dann das Sondernutzungsrecht Keller Nr. 23 zugeordnet. Ich sehe da kein Problem. Wenn du irgendwelche anderen Sondernutzungsrechte (z.B. oberirdische oder Tiefgaragenstellplätze, Freiflächen usw.) hast, stimmt sehr oft die Wohnungs-/Teileigentumseinheitsnummer nicht mit der Nr. des Stellplatzes usw. überein.

  • Aber wie mache ich das im Grundbuch deutlich, dass das SNR nun einer anderen Nr. zugeordnet ist?

    Altes Blatt:
    "Das Sondernutzungsrecht an dem im Lageplan mit P12 gekennzeichneten Parkplatz im Aussenbereich ist nunmehr der Wohnung W2, eingetragen in Blatt 1235, zugewiesen", im BV röten.

    Neues Blatt:
    Zuschreiben im BV, wie bei erstmaliger Zuschreibung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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