Erinnerung pfandfreier Betrag Kontopfändung

  • und wie würde dann eine entsprechende Festsetzung bei dir aussehen? Frage mich nämlich wie man das dann formulieren könnte:gruebel:

    In deinem Beispielfall wäre m. E. pfandfrei zu belassen:

    Betrag X für Schuldner + 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe für das Kind A abzüglich des jeweiligen hälftigen gesetzlichen Kindergeldes + 2/3 der monatlichen Gutschriften auf dem P-Konto

  • wobei, wenn der Mindestunterhalt -0,5 KG mehr als 1/3 den Mehrguthabens darstellt, keine gleichmäßige Berücksichtigung der gleichrangigen Unterhaltspflichten erfolgt.....

    sind halt immer blöde Konstellationen, für die ich auch noch kein Patentrezept gefunden habe....

  • wobei, wenn der Mindestunterhalt -0,5 KG mehr als 1/3 den Mehrguthabens darstellt, keine gleichmäßige Berücksichtigung der gleichrangigen Unterhaltspflichten erfolgt.....

    ....

    Das dürfte aber im vorliegenden Fall gerechtfertigt sein (§ 7 Abs. 3 S. 2 UVG), da die Unterhaltsvorschusskasse hinsichtlich des nunmehr beim Schuldner lebenden Kindes A mit dem Pfüb-Antrag lediglich Rückstände geltend macht. Somit sollte Kind A einen gewissen Vorrang erhalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!