Ersuchen einer gesetzlichen Krankenkasse auf Eintragung einer ZwaSiHyp:
Im Grundbuch soll eine ZwaSiHyp in Höhe von 10.000,-- EUR eingetragen werden.
Zusätzlich weiterer Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV / Zinsen aus 32.686,12 EUR in Höhe von 1 % ab ….
Laut § 24 Abs. 1 S. 1 SGB IV und Kommentierung hierzu ist der Berechnung der Säumniszuschläge der auf 50 EUR abgerundete Betrag zugrunde zu legen.
Dies ist doch hier (32.686,12 EUR)
nicht der Fall?
Frage ist jetzt aber muss ich das überhaupt prüfen und beanstanden?
Wenn ja, reicht hier die Anforderung einer Klarstellung des Ersuchens mit einfachem Schreiben?