Guten Tag zusammen,
mich beschäftigt gerade die Frage, ob ein Vormund oder ein für die "Vermögenssorge" bestellter Ergänzungspfleger berechtigt ist, einem Dritten eine Vollmacht für ein Bankkonto des Mündels/Pfleglings zu bestellen.
Mir ist bekannt, dass zum Beispiel für Dinge des Alltags durchaus Vollmachten an, zum Beispiel, die Pflegeeltern erteilt werden. Geht das auch für Bereiche, die die Vermögenssorge betreffen?
Mit missfällt das irgendwie, wüsste allerdings auch nicht, welche Vorschrift dagegen sprechen sollte.
Vielleicht habt ihr euch dazu ja auch schon mal Gedanken dazu gemacht und könnt mir weiterhelfen :-).
Vielen Dank!