Hallo,
ein RA beantragt zunächst die Festsetzung der PKH-Gebühren. Kurze Zeit später erklärt er, er habe bereits von der Gegenseite Betrag X erhalten. Er habe seine Vergütung abgezogen und nun einen Überschuss.
Jetzt fragt er das Gericht, was er damit machen soll.
RA ist Kläger-Vertreter. Kläger hat PKH ohne Raten. Prozess endete mit Urteil, dass d. Beklagte etwas erklären muss und die Kosten trägt.
Geht mich das was an? Ich fühle mich gar nicht zuständig ihm zu sagen, dass er es an d. Beklagten zurückgeben soll.....
Danke schon mal für eure Hilfe.