Hallo!
In meinem Fall wurde der Klägerin PKH bewilligt und RA A beigeordnet.
Später wurde über das Vermögen der Klägerin Insolvenzverfahren eröffnet und RA B als Insolvenzverwalter bestellt. RA B hat sich dann auch für den Prozess gemeldet, den Termin wahrgenommen und die Klägerin weiter vertreten. RA A ist aus der Sache raus. RA A hat allerdings einen PKH-Vorschuss bekommen, weil RA A der Klägerin als Rechtsanwalt im Rahmen der PKH beigeordnet wurde. RA B wurde nicht für die Klägerin beigeordnet.
Nun ergab sich ein Vergleich mit Quotelung, die Klägerin trägt 1/5 der Kosten. Ist auf die angemeldeten Kosten von RA B nach § 106 nun der PKH-Vorschuss anzurechnen, den RA A bekommen hat?
Liebe Grüße und danke im Voraus!