Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund eines notariellen Testaments sind A und B Erben geworden, Ersatzerben sind deren Abkömmlinge. Die Erben sind vorverstorben, deren Abkömmlinge beantragen die Berichtigung des Grundbuchs und legen die Stammbücher, zunächst als Kopie, als Nachweis der Ersatzerbschaft vor.
Die Eintragung der Erben wird ausdrücklich "ohne Erbschein" beantragt.
Habt ihr da schonmal gemacht...bei Vorlage der Abstammungsurkunden in der Form des § 29 GBO?