Hallo,
mir liegt ein "Antrag" auf Anordnung der Zwangsversteigerung des zuständigen Schornsteinfegers vor. Naja eigentlich nur eine E-Mail mit dem Hinweis, dass er für eine Liegenschaft seine Gebühren nicht bekommt und die Versteigerung durchgeführt werden soll. Sitze gerade an der Zwischenverfügung und stolperte über den Titel. Die Gebührenrechnung als solches ist doch kein Titel, oder? Schornsteinfegergebühren haben ja so ihre Besonderheiten teilweise öffentliche Last). Deswegen frage ich mich gerade, was denn der Titel sein muss. Ein Urteil? Hilfe.... Hatte ich noch nie..