Brexit: Löschungsbewilligung einer englischen PLC

  • Guten Morgen!

    Am 01.02.2021 wurde eine Löschungsbewilligung einer englischen X-Bank PLC mit dem Sitz in London erteilt. M. E. ist die Löschungsbewilligung ausreichend und enthält alle notwendigen Bescheinigungen (Errichtigungsbescheinigung, Satzung, Protokollbuch usw.) samt Apostille vom 02.02.2021.

    Da die Bank ihren Sitz in London hat, geht ich auch davon aus, dass diese weiterhin rechtsfähig ist.

    Wie verhält es sich allerdings nach dem Brexit mit der Urkunde und der Apostille? Muss ich durch den Brexit irgendwas beachten? Wird die Urkunde/Apostille wie bisher anerkannt?

    Hatte den Fall bisher noch nicht.

    Grüße


  • Es gab sowieso keine Erleichterungen für Gesellschaften in der EU, solange kein entsprechendes Register vorhanden ist. Und aus dem Haager Übereinkommen ist das Vereinigte Königreich nicht ausgetreten. Also alles wie immer.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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