Erbausschlagung in Österreich

  • Eine Erbschaft nach einem deutschen Erblasser soll in Österreich ausgeschlagen werden. Spricht etwas dagegen, dass dies ein dortiger Notar beglaubigt?


    Wenn dies nach ORtsform ausreichend ist, dann nein.

    Bringt es Vorteile, stattdessen die Botschaft aufzusuchen?


    Große Teile Österreichs liegen näher an einem deutschen Notariat als an der Botschaft in Wien. Termine bei Auslandsvertretungen ist immer so eine Sache, ist halt 'ne Behörde, gerade die Konsularabteilungen in großen Botschaften sind recht rigide.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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