Zinsen festgesetzt - Antrag erst nachträglich

  • Hallo,

    ich habe versehentlich beim KFB die Verzinsung ausgesprochen. Bekl. legt Erinnerung ein --> Kl. stellt Antrag auf Verzinsung --> da dieser rückwirkend ist, nimmt Bekl. Erinnerung zurück.

    Der Bekl. regt allerdings zeitgleich an, "das Datum des KFB zu berichtigen bzw. ihn neu auszufertigen", da eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und dort Unverständnis herrscht, wie Verzinsung ohne Antrag ausgesprochen bzw. solch ein Antrag einfach nachgereicht werden kann.

    Ich sehe jetzt hier nur die Möglichkeit, den Beschluss zu berichtigen und den nachträglichen Antrag als Grundlage der Festsetzung unter Hinweis auf die Rückwirkung mit aufzunehmen, oder?! Ich kann ja nicht einfach das Datum des Beschlusses ändern.

  • Würde ich auch so machen.


    Ich nicht.

    Ich sehe nicht, dass etwas zu veranlassen wäre.
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für eine Berichtigung nach §318 ZPO vorliegen.
    Der KFB ist durch Rücknahme der Erinnerung in Rechtskraft erwachsen. Das Gericht hat sich zur (ursprünglichen) Begründetheit der Erinnerung allenfalls im Rahmen einer Kostenentscheidung für das Erinnerungsverfahren zu äußern (sofern eine solche beantragt wird).

    Ich würde dem Beklagten daher mitteilen, dass das Datum des KFB bereits richtig ist und daher nicht berichtigt werden kann.

    Der Bekl. regt allerdings zeitgleich an, "das Datum des KFB zu berichtigen bzw. ihn neu auszufertigen", da eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und dort Unverständnis herrscht, wie Verzinsung ohne Antrag ausgesprochen bzw. solch ein Antrag einfach nachgereicht werden kann.

    Das die Rechtsschutzversicherung die Rechtslage nicht kennt/versteht und daher verwundert ist, ist vollkommen irrelevant.
    Die Rechtslage dürfte unstreitig sein. Auch der Beklagte hat dies offenbar erkannt.

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