Betreuungsrecht Niederlande, Genehmigung Immobilienverkauf in D, Rechtskraft?

  • Kennt sich hier zufällig jemand mit niederländischem Recht aus?
    Für eine niederländische Staatsangehörige, die in den Niederlanden lebt, tritt im Kaufvertrag zur Veräußerung ihrer in Deutschland gelegenen Immobilie eine Nichte als "Vermögensverwalterin über ihr Vermögen" aufgrund einer Bestallungsurkunde des Amtsgerichts Oost-Brabant auf. Ich nehme an, es ist ähnlich wie bei uns eine Betreuerin mit Vermögenssorge. Außerdem wird ein Genehmigungsbeschluss des selbigen Amtsgerichts vorgelegt, wonach der Verkauf und die Übertragung des Grundbesitzes genehmigt wird. Allerdings sind gegen diesen Beschluss Rechtsmittel möglich (Berufung innerhalb 3 Monate nach Verkündung laut Rechtsmittelbelehrung). Ein Rechtskraftvermerk fehlt, so dass ich um Vorlage einer Rechtskraftbescheinigung gebeten habe. Nun meldet sich die Vermögensverwalterin und teilt mir mit, dass angeblich das dortige Gericht keine Rechtskraftbescheinigung für den Beschluss erteilen würde. Nach Ablauf der Frist könne von der Rechtskraft ausgegangen werden, zumal keine Beteiligten da seien, die Rechtsmittel einlegen könnten. [Blockierte Grafik: http://lv.justizforum.nrw.de/images/smilies/confused.gif]
    Das finde ich nun etwas abenteuerlich und kann mir kaum vorstellen, dass das in den Niederlanden so gehandhabt wird.

    Hatte jemand schon mal eine niederländische Genehmigung vorliegen und mit der Rechtskraftbescheinigung Probleme?

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