Dolmetscher wird zum Geschäftsführer bestellt
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Sonnenschein123 -
19. März 2021 um 07:37
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Wegen §16 III BeurkG i.V.m. §7 Nr. 1 BeurkG dürfte zumindest die Beurkundung der Geschäftsführerbestellung unwirksam sein.
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Wegen §16 III BeurkG i.V.m. §7 Nr. 1 BeurkG dürfte zumindest die Beurkundung der Geschäftsführerbestellung unwirksam sein.
Ah, danke. Der war mir peinlicherweise entfallen. Kommt halt so selten vor. Aber es gibt ja hier klügere als mich
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Wegen §16 III BeurkG i.V.m. §7 Nr. 1 BeurkG dürfte zumindest die Beurkundung der Geschäftsführerbestellung unwirksam sein.
Würde ich auch so sehen.
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