Hallo!
Meine örtliche Sparkasse hat mir ein Schreiben übermittelt, wo eine Empfangsvollmacht für die Pfändungsabteilung ausgestellt wurde. Bevollmächtigt ist eine Servicegesellschaft in Stadt B.
In meinen Augen muss ich meine Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse aber nicht andern. Sitz der Gesellschaft ist Stadt A. Im Handelsregister ist auch nichts eingetragen (wobei ich gar nicht weiß, ob so etwas auch dort eingetragen wird).
Wie würdet ihr da vorgehen? Wenn ein Gläubiger von sich aus diese Anschrift wählt, habe ich kein Problem damit.
Würdet ihr eure Beschlüsse von Amts wegen berichtigen, wenn der Gläubiger als Adresse die Bank in Stadt A auswählt?