Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Meine Eigentümerin ist verstorben und es liegt ein Erbschein vor.
Hiernach sind Erben der überlebende Ehegatte undein Sohn.
Der Ehemann ist nur Vorerbe. Nacherbin ist eineTochter der Verstorbenen. Die Nacherbfolge tritt bei Tod oder Wiederverheiratung ein.
Soweit alles OK.
Jetzt wird mir zur Grundbuchberichtigung der Erbschein nebst einer Abschichtungsvereinbarung vorgelegt, wonach der Sohn aus der Erbengemeinschaftausscheidet. Ist dies bei meiner Konstellation überhaupt möglich? Der andere Erbe der Erbengemeinschaft ist ja nur Vorerbe. Was würde passieren im Falle derWiederverheiratung? Tritt die Nacherbfolge dann insgesamt für den überlebenden Ehegatten ein oder nur teilweise für den Anteil des er normal schon als Vorerben hatte und er verbleibt bezüglich des Erbanteils des ausgeschiedenen Erben weiterhin Erbe?
Vielen Dank.
Ron