Insolvenzvermerk: Nachlassinsolvenz

  • Hallo zusammen!

    Ein Ersuchen auf Eintragung eines Insolvenzvermerks über den Nachlass die Erblasserin A ist hier eingegangen.

    A ist derzeit nicht mehr im Grundbuch eingetragen. Sie wurde 1945 bereits beerbt von Ehemann B und diverser weiterer Miterben.
    Mittlerweilse sind auch die Miterben teilweise verstorben und wiederum von Erbengemeinschaften beerbt worden.

    Die Erbfolge nach A geht leider auch nicht mehr konkret aus dem aktuellen GB-Blatt hervor aufgrund von Blattumschreibungen.

    Kann ich den Insolvenzvermerk noch eintragen und wie könnte ich ihn ggf. formulieren?

    "Das Insolvenzverfahren über den Nachlass der A ist eröffnet." -> erscheint mir verwirrend, da diese in Abteilung I gar nicht mehr eingetragen ist.

    Ich wäre sehr dankbar für einen Ratschlag!


  • Es liegt in der Natur der Sache, dass der Erblasser bei Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht mehr lebt, und - wenn die Erben bekannt sind und die Erbfolge in geeigneter Form nachgewiesen ist - der Erblasser auch nicht mehr in Abt. I eingetragen ist.

    Es wundert mich ein bißchen, dass das Gericht nach 76 Jahren einen Eröffnungsgrund und einen Antragsberechtigten gefunden hat (Gläubiger können es kaum sein, § 319 InsO). Aber das Ersuchen liegt nun mal vor.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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