Grundbücher in Berlin - Belastungsbeschränkungen

  • Gibt es in Berlin noch andere Beschränkungen bzgl. Grundstücksbelastungen als die üblichen Verdächtigen (Sanierung, Umlegung)?
    § 172 BauGB ist bekannt, dürfte aber nur die Bildung von WEG etc. beschränken, nicht die Belastung.
    Und wenn: nachrichtliche Vermerke fürs GBA sind dann doch stets zwingend, oder (klar, dass nicht konstitutiv)?
    Danke für kurze Hinweise.

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