In einer Grundschuldbestellung ist zweimal das Pfandobjekt angegeben. Einmal mit der richtigen Größe (wie im Grundbuch), einmal mit einer anderen/ falschen Größe.
Dies wurde moniert und um Berichtigung gebeten.
Jetzt wird die Grundschuldbestellung noch mal eingereicht. Bei der Angabe des Pfandobjektes mit der anderen/falschen Größe ist jetzt die Größe durchgestrichen, die richtige Größe darüber geschrieben mit dem Vermerk: "Größenangabe berichtigt X Notar"
Würdet ihr das anerkennen?