Nachweis anfordern?

  • 1. Allgemein: Im Grundbuch ist X noch mit dem Mädchennamen/Geburtsnamen Y als Eigentümer eingetragen. im Kaufvertrag erscheint X dann als X Z geb. Y. Lasst ihr euch hier einen Nachweis über die Namensänderung vorlegen oder akzeptiert ihr das?

    2. Konkreter Fall: Im Grundbuch ist X noch mit dem Mädchennamen/Geburtsnamen eingetragen. Im Kaufvertrag wird sie aufgeführt als X Z, geb. Y mit dem Hinweis, dass Sie im Grundbuch noch mit ihrem Geburtsnamen eingetragen ist. Allerdings erscheint X im Kaufvertrag nicht selbst, sondern wird vom Käufer vertreten. In der Unterschriftsbeglaubigung (österreichischer Notar) zur Genehmigung von X ist dann nur X Z angegeben ohne den Geburtsnamen. Würdet ihr das so anerkennen oder einen Nachweis darüber anfordern, dass X jetzt X Z heißt und eine geborene Y ist? Wenn ja würde euch eine Heiratsurkunde in Kopie reichen?

  • 1. Allgemein: Im Grundbuch ist X noch mit dem Mädchennamen/Geburtsnamen Y als Eigentümer eingetragen. im Kaufvertrag erscheint X dann als X Z geb. Y. Lasst ihr euch hier einen Nachweis über die Namensänderung vorlegen oder akzeptiert ihr das?

    2. Konkreter Fall: Im Grundbuch ist X noch mit dem Mädchennamen/Geburtsnamen eingetragen. Im Kaufvertrag wird sie aufgeführt als X Z, geb. Y mit dem Hinweis, dass Sie im Grundbuch noch mit ihrem Geburtsnamen eingetragen ist. Allerdings erscheint X im Kaufvertrag nicht selbst, sondern wird vom Käufer vertreten. In der Unterschriftsbeglaubigung (österreichischer Notar) zur Genehmigung von X ist dann nur X Z angegeben ohne den Geburtsnamen. Würdet ihr das so anerkennen oder einen Nachweis darüber anfordern, dass X jetzt X Z heißt und eine geborene Y ist? Wenn ja würde euch eine Heiratsurkunde in Kopie reichen?

    Ein Nachweis in der Form des 29 GBO ist nicht nötig, da an der Identität kein Zweifel besteht. Die kostenfreie Richtigstellung kann Auf Grund der Heiratsurkunde in Kopie erfolgen.(Schöner/Stöber GrundbuchR, 1 Erster Teil Grundstücks- und Grundbuchrecht Rn. 239, beck-online)

  • Würdest du dir aber in beiden Fällen einen Nachweis vorlegen lassen?

    Es geht mir vorrangig um die Personenidentität ohne die Frage, ob man auch das Grundbuch berichtigt.

    Wenn das Geburtsdatum stimmt hätte ich keine Zweifel an der Identität. Da kein Notar den Namenswechsel nach Einsicht in ein Dokument "festgestellt" hat, würde ich aber eine Kopie eines entsprechenden Dokuments sehen wollen, den Namen von Amts wegen berichtigen und dann die anderweitig beantragten Eintragungen vornehmen.

    "Namensänderungen, die durch Verheiratung, Tod, Adoption und dgl. eintreten (ebenso die Berufsänderung), können bei Nachweis, der aber nicht zwingend der Form des § 29 GBO bedarf, da keine Berichtigung iSv § 22 GBO vorliegt, von Amts wegen (damit ebenso auf Anregung eines Beteiligten) in das Grundbuch eingetragen werden. Es liegt eine Richtigstellung vor, die die Identität des Berechtigten unberührt lässt. Der Amtsermittlungsgrundsatz kommt zur Anwendung, so dass eine Zwischenverfügung ausscheidet, vgl. Rn. 433."
    (Schöner/Stöber GrundbuchR, 1 Erster Teil Grundstücks- und Grundbuchrecht Rn. 239, beck-online)

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