Hallo,
Grundstückeigentümerin ist in Abt. 1 "Bundesrepublik Deutschland -Bundesfinanzverwaltung-". In 2011 wurde ein Kaufvertrag zwischen der Eigentümerin und der "Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung-" geschlossen und ein damaliger Kollege hat auch eine AV eingetragen. Ich soll jetzt den Eigentumswechsel auf Grund Auflassung eintragen.
Ich bin verwirrt. Kann die BRD wirklich mit sich selbst einen Vertrag schließen? Man kann doch nicht an sich selbst auflassen?
LG, Ryker