A war im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
A wurde beerbt von B, C, D, E und F. Die Eintragung dieser Erbengemeinschaft ist erfolgt.
F ist nunmehr von F1 zu 1/2, F2 und F3 zu je 1/4 beerbt worden.
Nunmehr wird mir ein Erbauseinandersetzungsvertrag nebst Auflassung zwischen F1, F2 und F3 mit folgendem Inhalt vorgelegt:
Die Beteiligten heben die zwischen Ihnen bestehende Erbengemeinschaft hinsichtlich der Beteiligung des Erblassers F an dem vorstehend näher bezeichneten Grundbesitz auf und setzen sich dahin auseinander, dass F2 und F 3 diese Beteiligung des Erblassers zu Miteigentum zu 1/2 zugewiesen und übertragen wird.
Es besteht Einigung, dass Eigentum des Erblassers an dem genannten Grundbesitz auf die Erweberinnen übergeht.
Frage: Kann eine Erbauseinandersetzung an einer Untererbengemeinschaft nur an einem Grundstück bzgl. eines dort eigentragenen Miterbenanteil erfolgen? Wenn ja, wie trage ich das ein?