Schuldnerin in der Schweiz

  • Hallo, ich habe folgenden Fall: Schuldnerin lebt in der Schweiz,sie ist Miterbin nach ihrer Mutter (habe ES), die wiederum einen Bausparvertrag bei XXX in München hatte. Dieser soll nun gepfändet werden.

    Da die Schuldnerin keinen Wohnsitz im iInland hat,müsste doch der 23 ZPOgreifen und München zuständig sein oder übersehe ich etwas?


    edit by Kai: Bitte keine Klarnamen!

  • Wenn die Schuldnerin Miterbin ist und der Bausparvertag der Erblkasserin zustand, steht der Bausparvertrag jetzt ind er Inhaberschaft der Erbengemeinschaft.

    Dieser einzelne Vermögenswert der Erbengemeinschaft ist für einen Gl. der Miterbin aber nicht pfändbar, § 2033 ABs. 2 BGB.
    Pfändbar ist lediglich der Anteil der Schuldnerin an der Erbengemeinschaft als ganzes, so dass im Rahmen von § 23 ZPO auf den "Ort" des Nachlasses abzustellen wäre.
    Vielleicht hift dazu
    BayObLG, Beschl. v. 1.8.2019 – 1 AR 12/19

    (den ich mir aber nicht durchgelesen habe)

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