neues und altes Girokonto

  • Guten Morgen,

    ich habe hier einen Betreuer, der die Genehmigung einer Kontoauflösung eines Girokontos bei Bank A beantragt.
    Er hat auch bereits ein neues Girokonto bei einer anderen Bank B eröffnet.

    Grund: Bank A ist zu kompliziert (Internetzugang zu umständlich bei Bank A; Kommunikation schwierig; etc)

    Mit bleibt ja aber quasi gar nichts anderes übrig, als nach Anhörung und ohne Einwände der Betroffenen die Auflösung des alten Girokontos zu genehmigen um doppelte Gebühren zu vermeiden.. Aber mal ernsthaft.. irgendwie kommt mir das alles seltsam vor..

  • Warum kommt dir das seltsam vor? Hast du Zweifel an dem Betreuer an sich?
    Viele Betreuer lösen anfangs Konten auf, die zu viel sind oder wechseln mal die Bank, wenn es da nicht funktioniert oder die Kontoführungsgebühren woanders günstiger sind und d. Betroffene nicht so viel Geld hat. Das vereinfacht ja auch die ordnungsgemäße Verwaltung.

  • Der Betreuer an sich ist sehr besonders.. aber das mal dahingestellt..

    Ich hatte so einen Fall bisher noch nie, dass aus reine "Bequemlichkeit" ein Wechsel der Bank stattgefunden hat.. (bin aber auch noch relativ kurz in der Abteilung) :oops:

  • Ist doch kein Problem. Also vertritt definitiv jeder anders. Manche werden es sehr locker sehen und einfach genehmigen und andere werden sagen, aus Bequemlichkeit ist nicht.
    Sind die Kontoführungsgebühren denn niedriger oder hat er irgendein anderes weiteres Argument außer den Schwierigkeiten mit der Bank? Und kann er die Schwierigkeiten genauer benennen bzw. nachweisen?
    Ich würde wohl schauen, ob die Schwierigkeiten nur in seiner Person bestehen oder auch zum Nachteil des Betroffenen gereichen, weil die Bank wirklich irgendwelche komischen Eigenheiten hat.

  • Die alte Bank ist in einigen Fällen wirklich etwas schwierig.. ansonsten kann ich aber zu der neuen Bank keine Vor- oder Nachteile für den Betroffenen erkennen..

    Ich werde jetzt die Anhörung machen und dann wohl die Genehmigung erteilen..

    Vielen Dank für den Input :)

  • Der Betreuer an sich ist sehr besonders.. aber das mal dahingestellt..

    Ich hatte so einen Fall bisher noch nie, dass aus reine "Bequemlichkeit" ein Wechsel der Bank stattgefunden hat.. (bin aber auch noch relativ kurz in der Abteilung) :oops:

    Ich schiebe mal die besondere Anfrage auf die rettende Äüßerung, dass Jemand noch nicht lange in der Betreuungsabteilung als Rechtspfleger tätig ist, alles andere zuvor geäußerte hat mich an einen "besonderen" Betreuungsrechtspfleger glauben lassen ... aber das mal dahingestellt...

    Grundsätzlich macht es Sinn, für einen Rechtlichen Betreuer die Bank zu optimieren, schließlich möchte das Betreuungsgericht auch eine bestmögliche Rechnungslegung haben. Ich kenne den Gesundheitszustand des Betroffenen nicht, aber cleverer (formaljuritisch sauberer - notfalls vertreten!) ist es, wenn der Rechtliche Betreuer mit seinem Betroffenen zusammenarbeit und ihn so viel wie möglich selbst unterschreiben läßt. Was auch wiederum das Betreuungsgericht entlastet.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
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  • Der Betreuer an sich ist sehr besonders.. aber das mal dahingestellt..

    Ich hatte so einen Fall bisher noch nie, dass aus reine "Bequemlichkeit" ein Wechsel der Bank stattgefunden hat.. (bin aber auch noch relativ kurz in der Abteilung) :oops:

    Ich schiebe mal die besondere Anfrage auf die rettende Äüßerung, dass Jemand noch nicht lange in der Betreuungsabteilung als Rechtspfleger tätig ist, alles andere zuvor geäußerte hat mich an einen "besonderen" Betreuungsrechtspfleger glauben lassen ... aber das mal dahingestellt...

    Grundsätzlich macht es Sinn, für einen Rechtlichen Betreuer die Bank zu optimieren, schließlich möchte das Betreuungsgericht auch eine bestmögliche Rechnungslegung haben. ...

    Mir ist es neu, dass der Betreuer auf die Wahl einer bestimmten Bank angewiesen ist, um seine Rechnungslegung "bestmöglich" erstellen zu können. Und das sage ich mit reichlich Erfahrung in der Betreuungsabteilung.

    Grundsätzlich wird bei betreuungsgerichtlichen Genehmigungen anhand des Interesses des Betreuten entschieden.

    Das kann in diesem Fall schon fehlen, wenn der Betreuer z. B. das Konto bei der örtlichen Sparkasse auflösen möchte, weil die Online-Verwaltung des Kontos bei der Direktbank X besser funktioniert, mit dem Effekt, dass der Betreute dann ggf. nicht mehr selbst Geld abheben kann oder nur noch gegen entsprechende Gebühren.

  • Mir ist es neu, dass der Betreuer auf die Wahl einer bestimmten Bank angewiesen ist, um seine Rechnungslegung "bestmöglich" erstellen zu können. Und das sage ich mit reichlich Erfahrung in der Betreuungsabteilung.

    reichlich Erfahrung ist dann halt doch nicht allwissend :)

    Die Targo Bank zum Beispiel hat keine Schnittstelle um Kontendaten in das Betreuungsprogramm zu ziehen, um dem Amtsgericht eine schöne Kontenumsatzliste zu erstellen. Das heißt z.Bsp., der Rechtliche Betreuer muss alle, aber auch wirklich auch alle Kontenbewegungen mit der Hand eintippen. Haste 10e von denen und und die Zahlen jeden Cent mit Karte ist es nicht mehr Lustig.

    Ich könnte noch mehr erzählen, aber was dem Einen die "Bequemlichkeit" ist dem Anderen die Effizienz und Praktikabilität.

    Das Rad ist schließlich auch nur erfunden worden, weil Jemand zu "Bequem" war zu laufen. :gruebel:

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  • Die grundsätzliche Frage ist natürlich, ob die Auflösung eines Girokontos überhaupt einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Darüber ist im Forum schon viel geschrieben worden und zutreffenderweise ist diese Frage zu verneinen.

  • Und wie bzw. mit welcher Bank ein Betreuer das Vermögen des Betroffenen verwaltet entscheidet -„Einverständnis“ des Betroffenen unterstellt- allein der Betreuer. Das Gericht ist -Genehmigungserfordernis vorausgesetzt (@Crommwell)- zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens berufen. Es genehmigt, der Betreuer entscheidet. :gruebel:

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