Grundstück X soll geteilt werden. Das Grundstück ist in Abt. II mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit belastet.
An der durch die Teilung neu entstehenden Teilfläche soll die
beschränkte persönlichen Dienstbarkeit
gemäß § 1026 BGB gelöscht werden, da sich wohl der Ausübungsbereich nicht auf die neu entstehende Teilfläche
erstreckt.
Ich dachte immer § 1026 BGB findet nur auf Grunddienstbarkeiten Anwendung?